Wer wir sind

verlässlich • unabhängig • partnerschaftlich

Gründungsintention

Die Braunschweigische Stiftung hat am 4. Juni 2015 die Stiftungspartner GmbH auf Dauer als 100-prozentige gewerbliche Tochtergesellschaft zur Erbringung aller mit der Beratung (unter Wahrung der Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes) von Stiftern und Stiftungen sowie Verwaltungen von Stiftungen verbundenen Dienstleistungen errichtet.

Die Stiftungspartner GmbH handelt hierbei mit der Zielsetzung, die Förderkraft im gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Bereich durch die Unterstützung bei der Umschichtung von privatem in gemeinnützig gewidmetes Vermögen und das professionelle Management daraus resultierender Stiftungen zu steigern.

Selbstverständnis

Die Stiftungspartner GmbH wird gesehen, angesprochen, eingebunden als...

  • verlässliche und kompetente Partnerin für Stifter und Stiftungen in Niedersachsen
  • Kompetenzträgerin
  • gut vernetzte Dienstleisterin (kooperatives und innovatives Netzwerk)
  • unabhängige, neutrale Partnerin,
  • die Partnerin für die Steigerung des gemeinwohlorientierten Förderpotentials!

Vision und Leitbild

Wir

  • betreuen unsere Kunden engagiert, fair, kompetent und partnerschaftlich,
  • suchen die beste Lösung, entscheiden wohlüberlegt und handeln konsequent,
  • verfolgen stets den Willen unseres Kunden,
  • stellen sicher, dass der Stifterwille dauerhaft erfüllt wird,
  • legen großen Wert auf Transparenz,
  • sind uns unserer Verantwortung bewusst und handeln nachhaltig,
  • verbinden Wärme und Persönlichkeit mit Klarheit und Profession und kombinieren Zuverlässigkeit und Qualität mit Freude und Harmonie,
  • stehen für Kompetenz und Verlässlichkeit und fördern das Gemeinwohl

Die Stiftungspartner GmbH bietet Stiftern und Stiftungen die folgenden Sicherheiten:

  • qualifizierte, zertifizierte Mitarbeiter,
  • Überprüfung der Tätigkeiten durch einen Wirtschaftsprüfer, die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt,
  • Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen,
  • Umsetzung und Einhaltung der „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ und der „Grundsätze guter Verwaltung von Treuhandstiftungen“ vom Bundesverband Deutscher Stiftungen.